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    <title>Newsfeed - Allgemein - RSS 2.0 | Notar Dr. jur. Georg Liessem, Pirna</title>
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    <description>Informationen über Neuigkeiten auf der Webseite des Notars Dr. jur. Georg Liessem</description>
    <language>de-de</language>
    <copyright>Copyright © 2012 http://www.notar-liessem.de/</copyright>
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     <title>Newsfeed - Allgemein - RSS 2.0 | Notar Dr. jur. Georg Liessem, Pirna</title>
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    <managingEditor>mandanteninfo@notar-liessem.de (Mandanteninformation Notar Liessem)</managingEditor>
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    <item>
      <title>Stundung der Pflichtteilslast</title>
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        <![CDATA[<p>Grundsätzlich kann jeder seinen Erben frei bestimmen. Ihren Pflichtteil bekommen die nächsten Angehörigen jedoch auch dann ausgezahlt, wenn sie enterbt sind. Pflichtteilsberechtigt sind enge Familienangehörige des Erblassers: Die Abkömmlinge, der Ehegatte (bzw. eingetragene Lebenspartner) sowie die Eltern; letztere aber nur dann, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hat. Der Pflichtteilsanspruch ist mit dem Erbfall als reiner Geldanspruch sofort fällig. Er richtet sich gegen den Erben und geht auf den Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dass das Pflichtteilsrecht dem Erben erhebliche Probleme bereiten kann, liegt auf der Hand: Oftmals steckt das gesamte Vermögen im Familienheim, das verkauft werden müsste, um den Pflichtteil auszuzahlen. Der Erbe wird vor ?Notverkäufen? durch die gesetzliche Stundungsmöglichkeit in § 2331a BGB geschützt. Die Stundung erfordert eine doppelte gerichtliche Härteprüfung: Zunächst...</p>]]>
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      <link>http://www.notar-liessem.de/6a4794429c.html</link>
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      <author>notarkammer@notarkammer-sachsen.de (Notarkammer Sachsen)</author>
      <pubDate>Fri, 23 Mar 2012 23:19:22 +0100</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Schenken oder vererben der Notar informiert</title>
      <description>
        <![CDATA[<p>Ob Testament oder lebzeitige Übertragung die Regelung der eigenen Vermögensnachfolge will gut bedacht sein. Insbesondere im Hinblick auf das Familienheim sind dabei vielerlei Aspekte zu bedenken. Einige Beispiele? <strong>Aspekt 1: Gerechte Verteilung unter den Abkömmlingen</strong> Gerade wenn die selbstgenutzte Immobilie den größten Teil des Vermögens ausmacht, stellt sich die Frage, wie das Vermögen auf die Kinder gerecht verteilt werden kann. Das Haus soll meist nur ein Abkömmling bekommen. Die weichenden Geschwister müssen anders abgefunden werden. In Betracht kommen dabei einmalige oder ratenweise Geldzahlungen oder gegebenenfalls auch Einräumung eines (befristeten) Wohnungsrechts. Im Idealfall sollte hier eine einvernehmliche Lösung innerhalb der Familie gefunden werden. <strong>Aspekt 2: Verringerung von Pflichtteilsansprüchen</strong> Häufig geht es auch darum, Pflichtteilsansprüche unliebsamer Angehöriger zu minimieren. Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere die Abkömmlinge des Erblassers gleich, ob ehelich oder nichtehelich geboren. Die Pflichtteilsberechtigten werden selbst dann am Nachlass beteiligt, wenn der Verstorbene sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt...</p>]]>
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      <link>http://www.notar-liessem.de/32ef251ec9.html</link>
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      <author>notarkammer@notarkammer-sachsen.de (Notarkammer Sachsen)</author>
      <pubDate>Mon, 12 Mar 2012 11:13:47 +0100</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Erben verkaufen Grundstücke ohne Erbschein</title>
      <description>
        <![CDATA[<p>Die notarielle Vorsorgevollmacht wird meistens als Generalvollmacht errichtet, die über den Tod hinausgeht. Deshalb können die Erben ohne Grundbuchberichtigung über den Grundbesitz verfügen. Eines Erbscheines bedarf es nicht. Dies wurde erst kürzlich durch das OLG Frankfurt bestätgt. <a href="http://www.notar-liessem.de/Presse/2011/Rechtsprechung-staerkt-das-Selbstbestimmungsrecht.html" title="vergl. hierzu eine Pressemitteilung der Sächsischen Notarkammer" style="color:#007711; font-weight:normal;">[ <img src="/images/icons/zeitung.gif" alt="Zeitungsminiatur" style="height:16px; margin-top:2px;" /> vergl. hierzu eine Pressemitteilung der Sächsischen Notarkammer ]</a> Zur Vermeidung von Mißverständnissen: --...</p>]]>
      </description>
      <link>http://www.notar-liessem.de/8e42c8576b.html</link>
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      <author>mandanteninfo@notar-liessem.de (Notar Dr. jur. Georg Liessem)</author>
      <pubDate>Fri, 13 Jan 2012 17:23:18 +0100</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Testamentsregister erfolgreich gestartet.</title>
      <description>
        <![CDATA[<p>Seit 1.1.2012 gibt es in Deutschland ein Testamentsregister. Alle notariellen Testamente und Erbverträge werden dort erfasst. Meine früheren Urkunden werden bis 2016 durch das Register kostenfrei nacherfasst....</p>]]>
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      <link>http://www.notar-liessem.de/83079820a5.html</link>
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      <author>mandanteninfo@notar-liessem.de (Notar Dr. jur. Georg Liessem)</author>
      <pubDate>Fri, 13 Jan 2012 17:12:33 +0100</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Das Testamentsregister für Deutschland kommt</title>
      <description>
        <![CDATA[<p>Immer mehr Menschen machen von Ihrer Testierfreiheit Gebrauch, da für sie die allgemeine gesetzliche Erbfolge nicht passt. Wer ein Testament errichtet hat, möchte sich aber auch darauf verlassen können, dass sein Testament im Fall seines Todes gefunden wird. Nur so kann der letzte Wille berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck betreibt die Bundesnotarkammer seit dem 1. Januar 2012 das Zentrale Testamentsregister für Deutschland. Im Testamentsregister wird vermerkt, wo die Urkunde des Erblassers verwahrt wird. Bei jedem Sterbefall prüft die Bundesnotarkammer das Register auf registrierte Testamente, Erbverträge und sonstige notarielle erbfolgerelevante Urkunden. Liegen Verwahrangaben vor, wird im Sterbefall sowohl das zuständige...</p>]]>
      </description>
      <link>http://www.notar-liessem.de/b2bcf4a481.html</link>
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      <author>notarkammer@notarkammer-sachsen.de (Notarkammer Sachsen)</author>
      <pubDate>Fri, 13 Jan 2012 12:19:57 +0100</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Rechtsprechung stärkt das Selbstbestimmungsrecht</title>
      <description>
        <![CDATA[<p>Das OLG Frankfurt hat kürzlich entschieden, dass das Grundbuchamt keinen Erbnachweis verlangen darf, wenn der Antragsteller kraft "transmortaler" Vollmacht handelt (OLG Frankfurt, Urt. vom 29.06.2011 - 20 W 168/11). Solche und andere Entscheidungen, die das Selbstbestimmungsrecht eines jeden einzelnen von uns enorm stärken, lassen sich tagtäglich den Medien entnehmen. Doch - Hand aufs Herz - wer von Ihnen hat tatsächlich den Inhalt der Botschaft verstanden? Mit anderen Worten: Was ist überhaupt eine "transmortale" Vollmacht? "Vollmacht erteilen" bedeutet zunächst, einem anderen die Befugnis einzuräumen, in einem bestimmten Umfang für einen selbst zu handeln. Die Vollmacht kann eingeschränkt erteilt werden, etwa nur für die alltäglichen Geschäfte, oder umfassend, also für sämtliche Angelegenheiten. Sie...</p>]]>
      </description>
      <link>http://www.notar-liessem.de/0d958073c6.html</link>
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      <author>notarkammer@notarkammer-sachsen.de (Notarkammer Sachsen)</author>
      <pubDate>Tue, 13 Dec 2011 12:18:36 +0100</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Auto gewonnen - Geld zerronnen!</title>
      <description>
        <![CDATA[<p>Vorsicht vor angeblichen Gewinnbenachrichtigungen Immer wieder erhalten die Notarkammern bundesweit Anrufe von zum Teil sehr aufgeregten und verunsicherten Bürgern wegen angeblichen Gewinns eines höherwertigen Autos. Die Bürger werden mit einer stark ansteigenden Dreistigkeit dazu bewegt, wegen dieses Autogewinns Gelder ins Ausland zu transferieren, da das angeblich gewonnene Auto zu dem Gewinner überführt werden müsse. Es wird dabei auf einen Notar Bezug genommen, um Seriosität zu dokumentieren. Leider sind dies jedoch nur sogenannte ?Fantasienotare?. Fast jede Nachfrage bei der Notarkammer beginnt mit der Darlegung, dass der Bürger eine Gewinnbenachrichtigung von der ?Gewinner-Ermittlungs-Zentrale? erhalten habe. Im Nachgang zu der schriftlichen Benachrichtigung würde dann telefonisch durch...</p>]]>
      </description>
      <link>http://www.notar-liessem.de/d0aaa79a7b.html</link>
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      <author>notarkammer@notarkammer-sachsen.de (Notarkammer Sachsen)</author>
      <pubDate>Tue, 01 Nov 2011 12:16:27 +0100</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Beurkundungspflicht bei Betriebsveräußerungen</title>
      <description>
        <![CDATA[<p><p class="MsoNormal">Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 26.03.2010 - 19 U 145/09 entschieden, dass der Verkauf eines Betriebes durch eine GmbH einer notariellen Beurkundung bedarf. Grundlage ist die Vorschrift des § 311b Abs. 3 BGB. Dieser Paragraph bestimmt, dass die Veräußerung des gesamten Vermögens einer Person der notariellen Beurkundung bedarf. Der Vollzug des Vertrages heilt die Nichtigkeit nicht. Die Vorschrift ist auf die GmbH anwendbar. Wird der gesamte Betrieb der GmbH also veräußert und verbleibt die Gesellschaft als solches bestehen, ist eine notarielle...</p>]]>
      </description>
      <link>http://www.notar-liessem.de/e2b13b6aeb.html</link>
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      <author>mandanteninfo@notar-liessem.de (Notar Dr. jur. Georg Liessem)</author>
      <pubDate>Sat, 20 Aug 2011 20:42:22 +0200</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Steuer-Identifikationsnummer bei Veräußerungen von Grundstücken</title>
      <description>
        <![CDATA[<p>Der Notar ist dazu verpflichtet Veräußerungen von Grundstücken (auch bei Schenkung, etc.) dem Finanzamt zum Zwecke der Besteuerung anzuzeigen. Durch eine Gesetztesänderung wird seit dem 14.12.2010 hierzu zusätzlich die sog. Steuer-Identifikationsnummer von allen beteiligten Personen benötigt. Bitte teilen Sie uns also spätestens zum Beurkundungstermin alle Steuer-Identifikationsnummern mit, denn ohne eine Prüfung durch das Finanzamt kann kein Grundstück umgeschrieben werden. Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer bzw. nach Feststellung des Finanzamtes, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt, erhält der Notar vom Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, die er zusammen mit einer Vertragsausfertigung dem Grundbuchamt vorlegen muss. Die Steuer-Identifikationsnummer...</p>]]>
      </description>
      <link>http://www.notar-liessem.de/6eb8c3cf1b.html</link>
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      <author>mandanteninfo@notar-liessem.de (Notar Dr. jur. Georg Liessem)</author>
      <pubDate>Sat, 08 Jan 2011 16:42:48 +0100</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Neues nacheheliches Unterhaltsrecht</title>
      <description>
        <![CDATA[<p>Seit dem 1.1.2008 gibt es ein neues nacheheliches Unterhaltsrecht, dass die Unterhaltsansprüche der geschiedenen Ehegatten erheblich beschränkt. Der Bundesgerichtshof hatte erste Möglichkeiten, die Anwendung des Gesetzes in der gerichtlichen Praxis zu konkretisieren. Lesen Sie für Details die <a href="http://mediathek.notar-liessem.de/Presse/2009/Nachehelicher-Unterhalt.pdf" title="Presseinformation des Bundesgerichtshofs" style="color:#007711; font-weight:normal;">[ <img src="/images/icons/pdf.gif" alt="PDF-Dateisymbol" title="Download als PDF-Datei" style="height:15px;" /> Presseinformation des Bundesgerichtshofs ]</a> - ergänzt um eine Zusammenfassung der Leitsätze durch das Deutsche Notarinstitut. In einem weiteren Urteil vom 6. Oktober 2010 (<a href="http://mediathek.notar-liessem.de/Presse/2010/XII-ZR-202_08.pdf" title="XII ZR 202/08" style="color:#007711; font-weight:normal;">[ <img src="/images/icons/pdf.gif" alt="PDF-Dateisymbol" title="Download als PDF-Datei" style="height:15px;" /> XII ZR 202/08 ]</a>) hat der Bundesgerichtshof jetzt allerdings über gesetzliche Billigkeitsnormen und Härtefallbestimmungen in dem konkret zu beurteilenden Fall die Ehefrau vor allzu großer Härte geschützt. Wer als Frau eine Ehe mit mehreren Kindern plant, die in der Regel mit einer Einschränkung der eigenen beruflichen Perspektiven verbunden ist, sollte aufgrund der neuen Rechtslage dringend ehevertraglich Regelungen zum nachehelichen Unterhalt treffen. Bis zum 1.1.2008 war eine solche vertragliche Regelung nicht erforderlich, da die gesetzlichen Regelungen einen ausreichenden Schutz boten. Dass dieser Schutz nachträglich und rückwirkend durch den Gesetzgeber beseitigt wurde, halte ich zumindest dann für verfassungswidrig, wenn die Rechtsprechung nicht die Härtefallregelungen des Gesetzes großzügig auslegt und damit weitgehend einen Ausgleich schafft. Die betroffenen Ehepartner...</p>]]>
      </description>
      <link>http://www.notar-liessem.de/0071fc356d.html</link>
      <guid>http://www.notar-liessem.de/0071fc356d.html</guid>
      <author>mandanteninfo@notar-liessem.de (Notar Dr. jur. Georg Liessem)</author>
      <pubDate>Sun, 28 Nov 2010 16:20:54 +0100</pubDate>
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