Das Ende der Liebe

Mit einer Scheidungsvereinbarung lassen sich Kosten begrenzen.

Den Bund fürs Leben geht man vor dem Standesbeamten ein. Das ist meist romantisch. Am Tag, der der schönste im Leben sein soll, denkt noch keiner daran, dass das Glück einmal enden könnte. Doch die Statistik spricht eine andere Sprache: Fast die Hälfte der Ehen, die jedes Jahr in Deutschland geschlossen werden, enden beim Scheidungsanwalt. Und dann wird häufig um jedes Detail gestritten: Wer bekommt was aus der gemeinsamen Wohnung, welcher Unterhalt ist zu zahlen und wie sind die gemeinsamen Rentenansprüche aufzuteilen?

Immerhin: Der Scheidungskrieg ist auf dem Rückzug. Nahezu dreiviertel der Scheidungen sind inzwischen einvernehmlich. Tendenz steigend. Wer vor den Scherben seiner Ehe steht, kann zwischen Rosenkrieg und Vernunft entscheiden. Was mancher nicht weiß: Auch wenn die Ehepartner keinen Ehevertrag haben, können sie mit einer notariellen Scheidungsvereinbarung viele notwendige Regelungen für die Zeit nach ihrer Trennung treffen, ohne Gerichte oder Anwälte einschalten zu müssen. Das spart Zeit, Nerven und vor allem Geld. Sind nämlich alle Fragen einvernehmlich geregelt, braucht das Gericht nur noch die Scheidung aussprechen. Kostenträchtige Entscheidungen über Versorgungsausgleich und den Unterhalt können entfallen. Während im Normalfall jeder Partner einen Rechtsanwalt beauftragen muss, brauchen die Eheleute im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung nur noch einen Anwalt, der die Scheidung beantragt. Im Vergleich zu einer streitigen Scheidung mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten lassen sich so schnell ein paar hundert Euro einsparen. Die Kosten für eine notarielle Scheidungsvereinbarung sind dagegen gering: Geht es in den Regelungen beispielsweise um einen Wert von insgesamt 50.000 Euro, so liegen die Kosten für die notarielle Beurkundung einschließlich Beratung beider Partner bei ca. 320,00 Euro.

Der Notar, von Amts wegen zur Neutralität verpflichtet, regelt in einer Scheidungsvereinbarung die wichtigsten Punkte der Trennung im Sinne beider Ehegatten: Unterhalt, die gemeinsame Wohnung, Hausrat, die Verteilung der Schulden, die Aufteilung von Rentenansprüchen, Zugewinnausgleich und nicht zuletzt das Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder; durch jede Regelung die in der Scheidungsvereinbarung getroffen wird, wird das gerichtliche Scheidungsverfahren entschärft und verkürzt. Insbesondere weiß jeder Ehegatte, was ihn nach der Scheidung erwartet. Er kennt anhand der Scheidungsvereinbarung auf den Cent genau seine Zahlungsverpflichtungen und Ansprüche. Schließlich ist alles geregelt. Und noch einen Vorteil hat die Scheidungsvereinbarung: Erfolgen vereinbarte Zahlungen, wie z. B. Kindes- oder Ehegattenunterhalt später nicht, kann ohne Einschaltung des Gerichts aus dem Notarvertrag zwangsvollstreckt werden.



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