Richtig vorsorgen – aber wie?

Wer für das Alter plant, hat Vieles zu bedenken. Nur wer rechtzeitig die richtigen Maßnahmen ergreift, sichert sich und seine Lieben umfassend ab, denn das Gesetz hält für den Fall der Geschäftsunfähigkeit oder des Todes nur selten die optimal auf Ihre Verhältnisse abgestimmte Lösung parat.

Bereits Schenkungen unter Lebenden bilden einen wichtigen Bestandteil einer langfristig geplanten Altersvorsorge. Etwa wenn Sie Pflichtteilsansprüche vermeiden oder Erbschaftsteuer sparen möchten. Vielleicht wollen Sie auch rechtzeitig die Nachfolge im Familienbetrieb regeln, Ihren Ehegatten absichern, oder Ihren Angehörigen schon zeitig ein finanzielles Polster geben. Warum immer Sie sich für eine Schenkung entscheiden, Sie sollten es nicht ohne fachkundigen Rat tun. Immerhin hat die Übergabe für alle Beteiligten weitreichende Folgen. Hier ist der Notar Ihr Berater, denn er findet immer eine optimale Lösung und kann durch die Vereinbarung entsprechender Rechte auch dafür sorgen, dass der Übergeber im Alter nicht mit leeren Händen dasteht.

Wem das beim Tod noch vorhandene Vermögen des Verstorbenen zufällt, bestimmt die Erbfolge. Diese kann durch Testament oder Erbvertrag geregelt werden. Existiert eine solche Verfügung nicht, gilt die gesetzliche Erbfolge, die viele unliebsame Überraschungen parat hält. Deshalb sollten Sie Ihre Erbfolge besser nicht dem Gesetzgeber überlassen, sondern selbst regeln. Das Gesetz sieht vor, dass ein Testament sowohl notariell als auch eigenhändig errichtet werden kann. Nur der sog. Erbvertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung. Die vielfältigen Vorteile, die mit einer notariellen Beurkundung eines Testaments verbunden sind, werden häufig wegen der durch die Beurkundung ausgelösten Kosten nicht genutzt. Bei genauer Betrachtung wird aber deutlich, dass durch die Einschaltung eines Notars bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung kaum zusätzliche Kosten entstehen. Ist ein notarielles Testament vorhanden, kann der häufig erforderliche Erbnachweis im Regelfall mit diesem geführt werden. Die Vorlage eines Erbscheins kann entfallen, so dass Sie sich die Kosten für Erbscheinsantrag und Erbscheinserteilung sparen. Im Falle der notariellen Errichtung einer letztwilligen Verfügung entstehen so nur einmalig Kosten. Hierfür erhalten Sie in jedem Falle die optimale Gestaltung Ihrer Erbfolge und die hierzu notwendige juristisch exakte Formulierung.

Unfall, Infarkt, Schlaganfall – oft kann man nach einem Schicksalsschlag nicht mehr selbst bestimmen, ob Ärzte einen künstlich ernähren und beatmen oder eine Organtransplantation vornehmen sollen. Dann müssen Klinik oder Vormundschaftsrichter diese Fragen klären. Dabei ist es so einfach, auch für diesen Fall mit Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung vorzusorgen und so die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts regelmäßig zu vermeiden. Grundsätzlich können die Erklärungen in notarieller oder privatschriftlicher Form abgegeben werden. Im Gegensatz zur privatschriftlichen Abfassung bietet die notarielle Beurkundung Ihrer Erklärungen die Gewähr für eine juristisch einwandfreie Formulierung und eine umfassende rechtliche Beratung. Die notariell beurkundeten Erklärungen erfüllen alle denkbaren Formerfordernisse. Bei der Beurkundung prüft der Notar neben der Identität des Erklärenden auch dessen Geschäftsfähigkeit, so dass die notariell beurkunden Erklärungen hohes Vertrauen im Rechtsverkehr genießen und stets anerkannt werden. Die notarielle Beurkundung stellt sicher, dass die Erklärungen immer auffindbar bleiben. Geht z.B. ein den Beteiligten ausgefertigtes Exemplar einer Vollmacht verloren, kann der Notar unproblematisch eine weitere Ausfertigung erteilen, ohne dass eine erneute Vollmachtserteilung notwendig wird.

Weitere Informationen finden Sie im PDF-Dateisymbol Faltblatt "Richtig vorsorgen – aber wie?" der Notarkammer Sachsen zum Tag der offenen Tür 2006.



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