Handelsregister – Anmeldungen und Eintragungen jetzt per Mausklick?

Am 01.01.2007 ist das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft getreten. Es hält für alle unmittelbar am Registerverkehr Beteiligte (insbesondere Unternehmer, Registergerichte und Notare), aber auch für jeden Bürger eine Reihe von wichtigen Neuerungen parat.

Bereits in den vergangenen Jahren wurden die traditionell in Papierform geführten Register wie beispielsweise das Grundbuch und das Handelsregister in die elektronische Form überführt. Bereits diese Umstellung bewirkte viele Erleichterungen. So wurde die Online-Einsicht der Register beispielsweise für Notare möglich, die sich auf diesem Weg zeitnah über die aktuellen Verhältnisse informieren konnten.

Nun schließt sich der nächste Entwicklungsschritt an, denn seit dem 01.01.2007 kann praktisch nur noch auf elektronischem Wege mit den Handels- und Genossenschaftsregistern kommuniziert werden. Von den fünf neuen Bundesländern hat allein das Land Sachsen-Anhalt von einer im EHUG vorgesehenen Übergangsmöglichkeit Gebrauch gemacht und die Möglichkeit eröffnet, bis zum 31.03.2007 weiterhin Papierdokumente zum Registergericht einzureichen. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen gibt es schon jetzt keine Alternative zur elektronischen Form. Betroffen hiervon sind alle bei den Registergerichten einzureichenden Dokumente. Die neue Form gilt unabhängig davon, ob die Einreichung über einen Notar erfolgen muss oder – wie beispielsweise bei der jährlichen Verpflichtung zur Vorlage des Jahresabschlusses - durch den Unternehmer selbst vorgenommen werden kann.

Die Notare haben sich bereits im Verlauf des vergangenen Jahres intensiv darauf vorbereitet, dass Handelsregisteranmeldungen und diesen beizufügende Dokumente nunmehr ausschließlich in elektronischer Form an die Registergerichte übermittelt werden können. Durch eigens entwickelte
Programme und die Nutzung der qualifi-zierten elektronischen Signatur sorgt der Notar für ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit bei der Datenübertragung an die Gerichte. Er ist damit Garant für die im Registerverkehr erforderliche Rechtssicherheit. Dabei bleibt für die Klienten des Notars auf den ersten Blick alles beim Alten. Die notariellen Urkunden werden zunächst weiterhin in Papierform errichtet. Zur Entlastung der Gerichte werden die Daten für die Registereintragung nach dem Abschluss
der Beurkundung vom Notar danach allerdings jetzt elektronisch erfasst, die notwendigen Unterlagen in ein elektronisches Format gebracht und mittels qualifizierter Signatur elektronisch beglaubigt.

Schließlich übermittelt der Notar die Daten und Dokumente über das elektronische Gerichtspostfach an das zuständige Registergericht. Dort werden sie direkt nach dem Eingang überprüft und können per Mausklick in das Register übernommen werden. So laufen alle Fäden beim Notar zusammen und Klienten und Gerichte profitieren hiervon.

Postlaufzeiten und sonstige Verzögerungen sollen damit im Rechtsverkehr mit dem Handelsregister endgültig der Vergangenheit angehören, so dass Eintragungen künftig innerhalb weniger Tage oder gar Stunden möglich erscheinen.

Mehr Transparenz im Unternehmensbereich wird es durch das ebenfalls zum 01.01.2007 neu geschaffene Unternehmensregister geben. In diesem Register werden künftig alle wesentlichen Informationen zu in deutschen Registern eingetragenen Unternehmen erfasst. Unter der Internetdomain http://unternehmensregister.de sind diese dann für Jedermann Online abrufbar. Jeder Interessierte kann sich die maßgeblichen Unternehmensinformationen, wie Registereintragungen oder Jahresabschlüsse, künftig also durch einen Klick und auf einen Blick im Internet besorgen.



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