Reform der Erbschaftsteuer – Was ist zu tun?

Im Laufe eines Lebens sammelt sich einiges an Werten an. Schätzungen zufolge werden in der Bundesrepublik Deutschland jährlich im Durchschnitt 150 Milliarden Euro vererbt. Die Summe macht deutlich, dass jeder, der nicht aufpasst, viel Geld verlieren kann. Jeder sollte sich deshalb rechtzeitig und umfassend darüber informieren, was es beim Vermögensübergang auf die nächste Generation zu beachten gilt.

Vermögensübergänge auf die nächste Generation finden nicht nur aufgrund eines Erbfalls statt, sondern auch durch Schenkungen unter Lebenden. Doch egal auf welche Weise ein Vermögensübergang vollzogen werden soll – er unterliegt grundsätzlich der Steuer. Maßgeblich hierfür ist das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz. Für dieses Gesetz stehen im Jahr 2008 tief greifende Änderungen bevor. Bislang liegt zwar lediglich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Experten rechnen aber damit, dass das Gesetz auf der Grundlage dieses Entwurfes noch im 1. Halbjahr 2008 verabschiedet wird. Jeder sollte deshalb rechtzeitig und unter fachkundiger Beratung, z. B. des Notars, prüfen, ob angesichts der geplanten Reform für ihn Handlungsbedarf besteht.

Nach dem neuen Recht sollen Immobilien mit ihrem Verkehrswert veranschlagt werden. Bisher wurde hier für die Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein Wert angesetzt, der meist weit darunter lag. Damit „Oma ihr klein Häuschen“ trotz der geplanten Veränderung der Bewertung auch künftig steuerfrei auf die nächste Generation übergehen kann, ist im Gesetzentwurf gleichzeitig eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge vorgesehen. Nachteile bringt die geplante Gesetzesänderung allen, die werthaltigen Grundbesitz in guter Lage ihr Eigen nennen. Für sie nämlich kann die Zugrundelegung eines wirklichkeitsnahen Verkehrswerts dazu führen, dass der Vorteil aus den höheren Freibeträgen aufgezehrt wird. Vorteile bringt die Gesetzesänderung demgegenüber wohl denjenigen, die kein Immobilien- oder Grundvermögen haben, sie können von der Erhöhung der Freibeträge profitieren.

Neben der Neuregelung der persönlichen Freibeträge sieht der Gesetzentwurf auch eine Änderung der in den einzelnen Steuerklassen geltenden Steuersätze vor. Lediglich in der Steuerklasse I (z. B. Ehegatten, Kinder und deren Abkömmlinge) bleibt es bei den bisherigen Steuersätzen. Demgegenüber sollen die Steuersätze in den Steuerklassen II (z. B. Geschwister und deren Kinder sowie Schwiegerkinder) und III (insbesondere nicht verwandte Personen) teilweise drastisch erhöht werden.

Auch für Betriebsvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen hält der Gesetzentwurf umfangreiche Neuregelungen bereit. Diese sehen insbesondere vor, dass wesentliche Teile des Betriebsvermögens unter bestimmten Voraussetzungen von einer Besteuerung verschont bleiben können.

Allgemeine Handlungsempfehlungen lassen sich aus den geplanten Änderungen nicht ableiten. Ob Handlungsbedarf für eine lebzeitige Übertragung besteht, hängt wie immer vom konkreten Einzelfall ab. Unter Umständen kann auch mit der richtigen Testamentsgestaltung geholfen werden. In jedem Fall sollte man sich davor hüten, z. B. Immobilienschenkungen allein aus steuerlichen Gründen vorzunehmen. Ist beispielsweise die Übertragung an die Kinder erfolgt, können die Eltern die Immobilie nicht mehr an Dritte verkaufen oder für Kredite belasten, falls doch noch Geld benötigt wird. Gerade Eigentümer von Grundbesitz sollten sich deshalb eingehend und fachkundig von einem Notar beraten lassen.

Um Sie umfassend darüber zu informieren, wie Sie sich angesichts der bevorstehenden Neuregelung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts richtig verhalten, veranstalten die sächsischen Notare am Mittwoch, dem 02. April 2008, von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr einen „Tag der offenen Tür“. Welche Notare hieran teilnehmen erfahren Sie in Kürze auf der Homepage der Notarkammer Sachsen unter http://www.notarkammer-sachsen.de oder unter Tel. 0351/807270. Die sächsischen Notare freuen sich auf Ihren Besuch!



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