Ohne Vorsorge droht Gefahr - ... am besten gleich zum Notar!

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hält aktuell nahezu jedermann in Atem. Unsicherheit macht sich allerorten breit. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollte die rechtliche Vorsorge für persönliche Krisensituationen jedoch keinesfalls aus den Augen verloren werden. Hier sollten Sie Sicherheit schaffen - für sich und für Ihre Angehörigen. Mit der richtigen und rechtzeitigen rechtlichen Vorsorge können Sie dabei Zeit und auch Geld sparen. Einige Beispiele gefällig?

Beispiel Testament: Häufig führt der Tod eines Menschen zu Streit unter den Erben bzw. vermeint-lichen Erben. Der Grund hierfür liegt oft darin, dass kein Testament vorhanden ist und kraft gesetzli-cher Erbfolge Erbengemeinschaften entstehen. Auch handschriftlich errichtete Testamente bergen hohes Streitpotential, weil z.B. juristische Begriffe falsch verwendet werden und der Wille des Erblassers nicht klar formuliert wurde. Abhilfe schafft die notarielle Beurkundung Ihres Testaments oder Erbvertrages. Vom Notar erhalten Sie neben der fachkundigen Beratung eine exakte Formulie-rung Ihres letzten Willens, die Streitigkeiten nach Testamentseröffnung vermeidet. Und weil für die Abwicklung eines Erbfalls bei Vorhandensein eines notariellen Testaments im Regelfall kein Erbschein zum Nachweis der Erbfolge erforderlich ist, können Sie mit dieser wasserdichten Variante zur Regelung Ihres Nachlasses auch noch bares Geld sparen.

Beispiel Vorsorgevollmacht: Unfall, Infarkt, Schlaganfall - oft kann man nach einem Schicksals-schlag nicht mehr selbst bestimmen, ob Ärzte einen künstlich ernähren und beatmen oder eine Organtransplantation vornehmen sollen. An die Erledigung der Besorgungen des täglichen Lebens ist nicht zu denken. Wer für diesen Fall nicht vorgesorgt hat, ist nun auf gerichtliche Hilfe angewiesen, denn die Handlungsfähigkeit kann nur durch die Bestellung eines Betreuers durch das Vor-mundschaftsgericht hergestellt werden. Auch wenn ein Angehöriger zum Betreuer bestellt wird, nimmt das gerichtliche Verfahren Zeit in Anspruch und ist mit nicht unerheblichen Kosten verbun-den. Auf der sicheren Seite steht hier derjenige, der durch eine notarielle Vorsorgevollmacht für den Katastrophenfall vorgesorgt hat. Anders als privatschriftlich errichtete Vollmachten, die im Rechts-verkehr oft nicht anerkannt werden, genießt die notariell beurkundete Vollmacht uneingeschränkte Anerkennung, so dass der Bevollmächtigte sofort für Sie handeln kann. Bis auf die einmaligen und überschaubaren Kosten der Beurkundung der Vollmacht entstehen keine zusätzlichen Kosten für das Handeln des Bevollmächtigten. Als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht können in einer Patientenverfügung Regelungen zu einem würdevollen Lebensende niedergelegt werden.

Beispiel Pflichtteilsrecht: Zwar kann jeder seine Erben frei bestimmen. Geld bekommen die nächsten Verwandten (Abkömmlinge, Ehegatten und Eltern) trotzdem. Sie können verlangen, dass Ihnen die Hälfte vom Wert ihres gesetzlichen Erbteils ausgezahlt wird. Hieran wird sich auch durch die geplante Reform des Erbrechts nichts ändern. Gleichwohl gibt es vielfältige Möglichkeiten, künftige Pflichtteilsansprüche zu vermindern, z.B. durch die rechtzeitige Verlagerung des Vermö-gens. Hier gilt es juristische Klippen zu umschiffen und Fristen zu beachten. So lassen sich z.B. mit einer Schenkung an den Ehegatten Pflichtteilsansprüche der eigenen Kinder nicht vermeiden. Auch das rechtzeitige Tätigwerden ist wichtig, denn nach derzeitiger Rechtslage erstrecken sich die Ansprüche nur dann nicht auf das verschenkte Vermögen, wenn zwischen Schenkung und Tod des Schenkers mindestens 10 Jahre vergangen sind. Auch wenn diese ?Alles oder Nichts ? Lösung? im Zuge der Erbrechtsreform geändert werden soll, werden auch nach den geplanten Neuregelungen frühere Schenkungen stärker privilegiert als Schenkungen kurz vor dem Tod. Der sicherste Weg, künftige Pflichtteilsansprüche auszuschließen, ist und bleibt der notarielle Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrages zu Lebzeiten, der in jedem Fall der notariellen Beurkundung bedarf.

Auch in Bezug auf die Möglichkeiten, durch eine geschickte Planung und rechtzeitige Vorsorge z.B. Erbschaftsteuer zu sparen, ließen sich die Beispiele fortsetzen. Wertvolle Tipps dazu, wie Sie die richtige rechtliche Vorsorge treffen und dadurch auch den ein oder anderen Euro sparen können, erhalten Sie am Mittwoch, dem 22. April 2009, von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr bei Ihrem Notar. Dann nämlich laden die sächsischen Notare Sie zu Ihrem "Tag der offenen Tür" ein. Welche Notare hieran teilnehmen erfahren Sie auf der Homepage der Notarkammer Sachsen unter http://www.notarkammer-sachsen.de oder unter Tel. 0351/807270. Die sächsischen Notare freuen sich auf Ihren Besuch!

Torsten Bochmann, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen



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