Sind Sie richtig verheiratet? Fragen Sie Ihren Notar!

In Deutschland geben sich jedes Jahr ca. 380.000 Paare das Ja-Wort. Ungefähr 190.000 Ehen werden jährlich geschieden. Während der Ehezeit und erst recht für den Fall der Scheidung ist die Wahl des richtigen Güterstandes wichtig: „Richtig“ miteinander verheiratet zu sein, kann Geld und Zeit sparen sowie Streit in der Zukunft vermeiden. Der Güterstand entscheidet über die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten innerhalb der Ehezeit und Ausgleichansprüche im Scheidungsfall. Für die Frage, welche Vereinbarung über den Güterstand die „richtige“ ist, sind die persönlichen Verhältnisse und Ziele der Eheleute entscheidend.

Haben die Ehegatten keinen Ehevertrag notariell beurkunden lassen, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Damit verbunden ist u. a. das Erfordernis der Zustimmung eines Ehegatten, wenn der andere Ehegatte über sein Vermögen im Ganzen oder nahezu sein ganzes Vermögen verfügen möchte, zum Beispiel beim Verkauf des Hausgrundstückes. Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch Tod eines Ehegatten beendet, bestehen zudem Besonderheiten bei der Berechnung des gesetzlichen Erbteils. Für den Fall der Scheidung ist der Ehegatte, der während der Ehezeit mehr Vermögen erwirtschaftet hat als der andere, zum Wertausgleich verpflichtet. Dieser sogenannte Zugewinnausgleich kann eine große wirtschaftliche Belastung darstellen. Manchmal kann dies dazu führen, dass das Eigenheim oder das eigene Unternehmen verkauft werden muss. Um diese und andere unerwünschten Folgen zu vermeiden, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen.

Durch einen notariellen Ehevertrag können Vereinbarungen über den Güterstand getroffen werden. Es kann beispielsweise Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart werden. Bei der Gütertrennung gibt es im Scheidungsfall keinen Zugewinnausgleich. Jedoch kann dieser Güterstand mit unerwünschten Folgen und Tücken verbunden sein, zum Beispiel in steuerlicher Hinsicht. Große Gestaltungsmöglichkeiten sind dagegen bei der Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes gegeben. Ein vorsorgender Ehevertrag wird dabei genau auf die persönliche Lage der Eheleute, ihre Planungen und Wünsche zugeschnitten.

Bei der Wahl des richtigen Güterstandes stehen Ehegatten mit Auslandsbezug vor besonderen Herausforderungen, da sie unterschiedlichen Rechtsordnungen für das Ehe- und Scheidungsrecht unterliegen können. Um hier Überraschungen zu vermeiden, sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob sich der Abschluss eines Ehevertrages empfiehlt. Aufgrund eines seit dem 1. Mai 2013 gültigen Abkommens zwischen Frankreich und Deutschland können Ehegatten nun auch den Güterstand der Wahl- Zugewinngemeinschaft vereinbaren, der für beide Rechtsordnungen identische Regelungen enthält und den Betroffenen damit Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bietet. Dieser Güterstand kann auch von Eheleuten ohne internationalen Bezug gewählt werden.

Die Notarkammer Sachsen Empfiehlt: Fragen Sie Ihre Notarin oder Ihren Notar, welche Regelungen für Ihre Ehe- und Lebensverhältnisse am besten sind. Mithilfe kompetenter Beratung können Sie für Klarheit und Sicherheit sorgen, und zwar nicht nur im Trennungsfall, sondern auch während der Ehezeit durch einen vorsorgenden Ehevertrag.

Rüdiger Müller, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen



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