Traumhaus oder Albtraum?

In den letzten Jahren haben immer wieder Immobilienkäufe in mehreren Regionen Deutschlands für erhebliches Aufsehen gesorgt, bei denen sich im Nachgang für die Käufer eine wesentlich geringere Werthaltigkeit der Immobilie herausstellte, als beim Erwerb erwartet und vielleicht auch versprochen wurde.

Bereits vor der Beurkundung eines Immobilienkaufs steht der Notar den Beteiligten als Ansprechpartner zur Verfügung. Er wirkt darauf hin, dass sie den Vertragsentwurf rechtzeitig erhalten und sie sich auch im Vorfeld des Vertragsschlusses bei Fragen und Problemen an ihn wenden können. Die Vertragsbeteiligten sollen zudem ausreichend Gelegenheit erhalten, sich vor der Beurkundung mit der wirtschaftlichen und rechtlichen Tragweite des Vertrages - auch durch Beratung eines unabhängigen Dritten oder Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Wert des Kaufobjektes - auseinanderzusetzen.

Diese Schutzfunktion des Beurkundungsverfahrens soll nun durch eine Gesetzesinitiative des Landes Berlin zur Änderung des Beurkundungsgesetzes noch verstärkt werden. Die geplante Gesetzesänderung betont die Rolle des Notars als "Herr des Beurkundungsverfahrens" und die verbraucherschützende Funktion der notariellen Beurkundung. Insbesondere ist eine Regelung geplant, nach welcher der Entwurf des Kaufvertrages einem Verbraucher - in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung - zwingend durch den Notar und nicht durch den verkaufenden Unternehmer zur Verfügung zu stellen ist. Dadurch soll vor allem ein frühzeitiger Kontakt zwischen Notar und Verbraucher sichergestellt werden. Auf diese Weise kann der Notar rechtzeitig Klarheit dahingehend schaffen, dass wirtschaftliche Fragen von ihm weder geprüft werden können noch geprüft werden dürfen und die verbraucherschützende Funktion der Notare dort ihre Grenzen hat, wo es um die wirtschaftliche Bewertung eines Vertrages, insbesondere die Angemessenheit des Kaufpreises für die konkrete Immobilie geht.

Es gilt daher auch künftig, sich als potentieller Käufer selbst von der Werthaltigkeit seiner ?Traumimmobilie? zu überzeugen, damit es später kein böses Erwachen gibt.

Rüdiger Müller, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen



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