"Mein letzter Wille" - Streit ums Erbe vermeiden

Gesetzgeber regelt Aufgabenübertragung auf Notare

Im Laufe eines Lebens sammelt sich einiges an Werten an. Doch die will man meistens nur bestimmten Menschen hinterlassen. Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich im Durchschnitt 200 Milliarden Euro vererbt. Auch wenn sich der Betrag auf Millionen einzelner Erbfälle verteilt, macht die Summe deutlich, dass jeder, der nicht aufpasst, viel Geld verlieren kann. Jeder sollte sich deshalb rechtzeitig und umfassend darüber informieren, was es beim Vermögensübergang auf die nächste Generation zu beachten gilt.

Zur Sicherung des Familienfriedens - notarielles Testament

Erfahrungsgemäß lässt sich Streit nur dann vermeiden, wenn Sie frühzeitig damit beginnen, Ihre Nachfolge zu planen. Unerlässlich ist dabei auch ein wasserdichtes Testament oder ein interessengerechter Erbvertrag. Auch wenn ein Testament handschriftlich errichtet werden kann, ist die notarielle Beurkundung in jedem Fall zu empfehlen. Neben der fachkundigen Beratung und exakten Formulierung, die Streitigkeiten nach Testamentseröffnung vermeiden, können Sie mit einem notariellen Testament bares Geld sparen, denn wenn ein notarielles Testament vorliegt, kann für die Abwicklung des Erbfalles im Regelfall auf einen Erbschein verzichtet werden. Dieser ist fast doppelt so teuer wie das notarielle Testament.

Gerechte Verteilung

Gerade wenn die selbstgenutzte Immobilie den größten Teil des Vermögens ausmacht, stellt sich die Frage, wie das Vermögen auf die Kinder gerecht verteilt werden kann. Das Haus soll meist nur ein Kind bekommen. Die anderen Kinder müssen anders abgefunden werden. Die Höhe dieser Abfindung kann ganz unterschiedlich berechnet werden. Hier hat jeder seine eigenen Vorstellungen von einer gerechten Verteilung und sollte diese ggf. auch mit den Familienangehörigen besprechen. Dabei gibt es vielfach auch Alternativen zu reinen Geldzahlungen.

Verringerung von Pflichtteilsansprüchen

Oft geht es auch darum, Pflichtteilsansprüche unliebsamer Angehöriger zu minimieren. Die Pflichtteilsberechtigten werden selbst dann am Nachlass beteiligt, wenn der Verstorbene sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt hat. Der Pflichtteilsanspruch ist auf Geldzahlung gerichtet. Wertmäßig ist er auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beschränkt.

Dazu folgendes Beispiel: Verstirbt ein im gesetzlichen Güterstand verheirateter Ehemann, der eine Tochter und einen Sohn hat, und haben sich die Ehegatten klassisch in einem sog. Berliner Testament zu Alleinerben eingesetzt, dann sind die beiden Kinder nach dem Tod ihres Vaters enterbt. Gleichgültig ist, ob sie im Testament als sog. Schlusserben eingesetzt sind, also nach dem Tod des letzten Elternteils das verbleibende Vermögen erben sollen. Die Kinder haben gegen ihre Mutter als Alleinerbin einen Anspruch auf Zahlung ihres Pflichtteils. Dieser beträgt hier pro Kind 1/8 des vom Vater hinterlassenen Vermögens.

Dass der Pflichtteilsanspruch den Erben erhebliche Probleme bereiten kann, liegt auf der Hand: Denn oftmals steckt das gesamte Vermögen im gemeinsamen Familienheim, dass teilweise sogar verkauft werden muss, um denjenigen, der seinen Pflichtteil verlangt, "auszubezahlen". Eine geschickte Testamentsgestaltung, kann ein solches Szenario vermeiden helfen. Unter Umständen sind die Kinder aber auch bereit, gegenüber dem Erblasser auf ihren künftigen Pflichtteil zu verzichten. Ein solcher Pflichtteilsverzichtsvertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung.

Oder doch Verschenken?

Die Frage, ob Vermögen besser zu Lebzeiten oder erst mit dem Tod übertragen werden sollte, kann nicht einheitlich beantwortet werden. Für beide Varianten gibt es jeweils gute Gründe. Die Entscheidung hängt von den Umständen ab und muss insbesondere bezüglich des Familienheims wohl überlegt sein. Dabei spielen ganz unterschiedliche Beweggründe eine Rolle. In vielen Fällen geht es schlicht um die einvernehmliche Regelung der Vermögensnachfolge innerhalb der Familie, in anderen Fällen um den weitestgehenden Ausschluss unliebsamer Angehöriger. Häufig spielen auch steuerliche Erwägungen eine Rolle.

Sie sehen: Bezüglich der eigenen Erb- und Vermögensnachfolge sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Wertvolle Tipps rund um dieses Thema erhalten Sie am Mittwoch, den 09. April 2014, von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr bei Ihrem Notar. Dann nämlich laden die sächsischen Notare Sie zu Ihrem ?Tag der offenen Tür? unter dem Motte "Mein letzter Wille" - Streit ums Erbe vermeiden? ein. Welche Notare hieran teilnehmen erfahren Sie auf der Homepage der Notarkammer Sachsen unter http://www.notarkammer-sachsen.de oder unter Tel. 0351/807270. Die sächsischen Notare freuen sich auf Ihren Besuch!



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