25 Jahre freiberufliches Notariat in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Mit einem Festwochenende begehen die Notare der neuen Bundesländer das 25-jährige Bestehen ihrer Freiberuflichkeit. Ein Festakt wird am 12. September 2015 im Deutschen Hygiene-Museum in Dresden dieses Jubiläum feierlich würdigen.

Im Juni 1990 beendete der Gesetzgeber der DDR das Staatliche Notariat. In den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde ein freiberufliches Notariat eingerichtet. Dabei handelt es sich um ein hauptberufliches Notariat: Die Juristinnen und Juristen üben neben dem Amt als Notar keinen weiteren Beruf aus und dürfen insbesondere nicht als Rechtsanwälte tätig werden.

In den fünf Bundesländern amtieren derzeit 407 Notarinnen und Notare (Stand: 01.08.2015). Hinzukommen 57 Notarassessorinnen und Notarassessoren, die sich in einem dreijährigen Anwärterdienst auf ein Notaramt vorbereiten. Zusammengeschlossen sind sie in den Notarkammern der jeweiligen Länder. Darüber hinaus gibt es eine gemeinsame Ländernotarkasse mit Sitz in Leipzig, die u.a. für die Besoldung und Ausbildung der Notare in spe sowie die Versorgung der ausgeschiedenen Notarinnen und Notare sorgt.

Im 25. Jahr des Bestehens ihrer Freiberuflichkeit können die Notarinnen und Notare mit Stolz auf das Geleistete zurückblicken. So wurde in den frühen Nachwendejahren die Umstellung auf eine neue Rechtsordnung mit neuen Gesetzen und Verordnungen gemeistert. Anpassungen waren erforderlich, um die Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Leistungen und rechtlicher Beratung auf hohem Niveau sicherzustellen.

Notarinnen und Notare betreuen und beraten flächendeckend die Bürgerinnen und Bürger als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes unparteiisch und objektiv in vielen juristischen Angelegenheiten. Die Hauptaufgabe liegt in der Beurkundung von Rechtsvorgängen, vor allem in den Bereichen des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts. Durch die notarielle Beurkundung werden die Bürgerinnen und Bürger vor übereilten Entscheidungen geschützt. Notarielle Urkunden sorgen für Rechtssicherheit, vermeiden Streit und entlasten staatliche Einrichtungen, insbesondere die Gerichte. Heute ist das hauptberufliche Notariat fester Bestandteil der vorsorgenden Rechtspflege in den neuen Bundesländern.

Die Eröffnung und Unterhaltung elektronischer Register, etwa beim Grundbuch und beim Handelsregister, stellen hohe technische Anforderungen und machen die Einführung neuer Kommunikationsverfahren erforderlich, die die Notarinnen und Notare bereits erfolgreich meistern und sie so zu Vorreitern im Bereich der Justiz machen. Auch künftig wird vor allem die sichere Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs zu den großen Herausforderungen zählen.

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Rüdiger Müller, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen



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