Die digitale Zukunft des Grundbuchs

Die flächendeckende Einführung der elektronischen Grundakte beschleunigt die Kommunikation zwischen Notar und Grundbuchämtern und verkürzt die Bearbeitungszeiten.

Zwar ist das Grundbuch in Sachsen schon lange kein Buch im wörtlichen Sinne mehr. Bereits seit 1995 werden Grundbücher elektronisch geführt. Zu jedem Grundbuch gehört jedoch auch eine Akte, die sämtliche Unterlagen für die jeweiligen Grundbucheintragungen enthält. Daten mussten daher bislang erst umständlich vom Papier in Dateien übertragen werden, um im Grundbuch eingetragen zu sein. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeiten war die Folge.

Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase in Dresden und Leipzig hat sich der Freistaat Sachsen entschieden, die Arbeit im Grundbuchamt landesweit effizienter zu gestalten. Ab dem 1. April 2017 wird beim Grundbuchamt Chemnitz nicht nur das Grundbuch, sondern auch die Grundakte elektronisch geführt. Unterlagen für Eintragungen im Grundbuch werden dann von Notarinnen und Notaren gescannt und ausschließlich elektronisch über ein spezielles Postfach an das Grundbuchamt geschickt, das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Die Notarinnen und Notare erstellen zudem elektronische Daten, die im Grundbuchamt direkt verarbeitet werden können. Dies spart Geld und Justizressourcen und verkürzt die Eintragungszeiten.

Ein ausschließlich elektronisch geführtes Grundbuch, das den Import von Grundbuchdaten erlaubt, ist bislang nur in wenigen Bundesländern umgesetzt. Nach Chemnitz folgen im Abstand weniger Monate immer mehr sächsische Grundbuchämter dem Weg in das digitale Zeitalter. Die Umstellung soll voraussichtlich im Herbst 2018 abgeschlossen sein.

Manuel Kahlisch

Geschäftsführer Notarkammer Sachsen



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