Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 9/14 über die Folgen geurteilt, die es hat, wenn Gemeinschaftseigentum nicht repariert wird und dadurch ein einzelner Wohnungseigentümer größeren Schaden erleidet, so dass sein Eigentum nicht oder kaum nutzbar ist. Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass die Gemeinschaft zur unverzüglichen Reparatur verpflichtet ist. Wenn sie diesen Verpflichtungen aufgrund eines Eigentümerbeschlusses nicht nachkommt, haftet allerdings nicht die Gemeinschaft, sondern es haften die Miteigentümer, die den Beschluss durch Enthaltung oder Gegenstimmen verhindert haben. Das vollständige Urteil finden sie hier: [ PDF-Dateisymbol BGH-WEG-Urteil ]


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