Tag der offenen Tür: Der letzte Wille – individuell und passgenau mit Testament und Erbvertrag

Der eigene Tod ist kein angenehmes Thema. Doch die Verteilung des Nachlasses sollte frühzeitig geregelt werden. Denn die gesetzliche Erbfolge stellt eine Pauschallösung dar, die nur selten den Wünschen und Idealvorstellungen entspricht. Eine individuelle und passgenaue Lösung beugt Streitigkeiten vor, sorgt für Familienfrieden und minimiert rechtliche Risiken. Sach- und fachkundiger Rat ist hierbei unerlässlich. Beim diesjährigen "Tag der offenen Tür" der sächsischen Notare dreht sich daher alles um das Erben und Vererben. Der Tag der offenen Tür findet am Mittwoch, dem 20. März 2024, von 15.00 Uhr bis 17:30 Uhr in den Büros der teilnehmenden Notare statt. Die Liste der teilnehmenden Notare ist hier zu finden. Um vorherige Anmeldung im jeweiligen Notarbüro wird gebeten.

Gesetzliche Erbfolge – oft passt sie nicht

Das gesetzliche Leitbild geht noch immer von einer traditionellen Familiensituation aus. Unverheiratete Paare, Patchworkfamilien und Geschiedene finden ihre persönlichen Verhältnisse oft nur unzureichend in den gesetzlichen Regelungen berücksichtigt. Aber auch bei einer Familie traditioneller Prägung entspricht die gesetzliche Erbfolge häufig nicht den Vorstellungen der Betroffenen: Der überlebende Ehegatte erbt grundsätzlich neben den Kindern und wird mit diesen in eine Erbengemeinschaft gezwungen. Streit ist damit oft vorprogrammiert.

Testament oder Erbvertrag als Alternative

Vielen ist es ein Anliegen, Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden. Einen großen Beitrag hierzu leisten notariell beurkundete Testamente und Erbverträge. Eine kompetente Beratung durch den Notar hilft frühzeitig Fallstricke zu erkennen und minimiert rechtliche Risiken. der Notar fertigt den Entwurf der Urkunde und beugt durch juristisch klare Formulierungen Auseinandersetzungen im Erbfall vor. Bei älteren Erblassern ist bei einer Beurkundung für zusätzliche Rechtssicherheit gesorgt, da der Notar stets die Geschäftsfähigkeit des Testierenden feststellt. Außerdem registriert der Notar im Anschluss an die Beurkundung das Testament oder den Erbvertrag beim Zentralen Testamentsregister und gibt die Urkunde in besondere amtliche Verwahrung. Dadurch ist sichergestellt, dass die Verfügung im Erbfall aufgefunden und eröffnet wird.

Familienfrieden gewährleisten

Besonderer Regelungsbedarf besteht, wenn ein einzelner Vermögensgegenstand – oft die selbstgenutzte Immobilie – den Großteil der künftigen Erbmasse ausmacht. Besteht der Wunsch, dass einem Kind das Haus oder die Wohnung zufallen soll, stellt sich die Frage, ob und wie die anderen Kinder abgefunden werden. Die Höhe einer etwaigen Abfindung kann ganz unterschiedlich berechnet werden. Vielfach gibt es auch Alternativen zu reinen Geldzahlungen. Mit guter Beratung lassen sich ausgeglichene und faire Regelungen finden, die dem Familienfrieden dienen.

Sonderfälle im Blick

Kein Fall ist wie der andere. Fachkundiger Rat gewährleistet, dass Besonderheiten Berücksichtigung finden, und entwickelt sachgerechte individuelle Lösungen. So haben etwa Testierende bisweilen ein Interesse daran, Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger zu minimieren. Dies hat folgenden Hintergrund: Auch wenn sie im Testament oder Erbvertrag enterbt sind, steht Abkömmlingen oder, falls der Verstorbene keine Abkömmlinge hinterlässt, den Eltern ein gesetzlicher Pflichtteil zu. Dieser beträgt die Hälfte dessen, was ihnen eigentlich zustehen würde, wenn es kein Testament oder keinen Erbvertrag gäbe. Im Erbfall muss dann oft die selbst genutzte Immobilie verkauft werden, um diese Ansprüche zu erfüllen. Besonders kritisch ist es, dass die Geltendmachung des Pflichtteils nicht immer nur vom Willen des Pflichtteilsberechtigten abhängig ist. Beziehen Pflichtteilsberechtigte Sozialleistungen, kann auch der Sozialträger den Pflichtteil einfordern. Eine geschickte Testamentsgestaltung hilft ein solches Szenario zu vermeiden. So ist es z.B. möglich, dass die Kinder dem Erblasser gegenüber in notariell beurkundeter Form auf ihren Pflichtteil verzichten.

Spezifische Vorsorge ist aber auch in vielen anderen Fällen angezeigt. Insbesondere wenn minderjährige oder hilfebedürftige Kinder vorhanden sind, stellen sich die gesetzlichen Regelungen nachteilhaft dar. Passgenaue Regelungen bedarf es aber unter anderem auch bei unverheirateten Paaren, Patchworkfamilien und Geschiedenen.

Kostenvorteile des notariellen Testaments

Ein positiver Nebeneffekt der notariellen Beurkundung ist der damit verbundene Kostenvorteil: Denn bei der Abwicklung des Erbfalls ersetzt ein notarielles Testament im Regelfall den Erbschein, der bei einem handschriftlichen Testament oder Eintritt der gesetzlichen Erbfolge als Erbnachweis benötigt wird. Dieser ist zumeist merklich teurer. Oft sind die Kosten nahezu doppelt so hoch wie bei einem notariellen Testament. Allgemein gilt: Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bei jedem Notar gleich. Enthalten ist in der Beurkundungsgebühr die notarielle Beratung, einschließlich der Entwurfstätigkeit, unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand und der Anzahl der Besprechungstermine.

Bisweilen vorteilhaft – die lebzeitige Schenkung

In einigen Fällen ist es durchaus sinnvoll, Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen. Die Entscheidung hängt von den Umständen ab und muss insbesondere bezüglich des Familienheims wohl überlegt sein. Dabei sind ganz unterschiedliche Beweggründe ausschlaggebend. In vielen Fällen geht es schlicht um die einvernehmliche Regelung der Vermögensnachfolge innerhalb der Familie, in anderen Fällen um den weitgehenden Ausschluss einzelner Angehöriger. Häufig spielen steuerliche Erwägungen eine Rolle. In jedem Fall sollte aber daran gedacht werden, wie der Übergeber seine eigenen Bedürfnisse hinreichend schützt, wenn er Vermögen in die nächste Generation überträgt. Vor- und Nachteile lassen sich bei fachkundiger Beratung gut ermitteln.

Auf zum „Tag der offenen Tür“!

Wertvolle Tipps rund um dieses Thema erhalten Sie am Mittwoch, dem 20. März 2024, in der Zeit von 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr. Dann laden die sächsischen Notare zum „Tag der offenen Tür“ unter dem Motto „Der letzte Wille – individuell und passgenau mit Testament und Erbvertrag“ ein. Welche Notare hieran teilnehmen, erfahren Sie hier. Um vorherige Anmeldung im jeweiligen Notarbüro wird gebeten.

Die sächsischen Notare freuen sich auf Ihren Besuch!



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