Notar und Testament - Eine gute Verbindung

Will man ein Testament errichten, stellt sich schnell die Frage: Schreibe ich mein Testament selbst oder wende ich mich an einen Notar? Zwar scheint das notarielle Testament auf den ersten Blick teurer zu sein. Unterm Strich spart der Gang zum Notar jedoch Zeit und Geld.

"Kann ich das Testament eigenhändig aufsetzen oder soll ich es notariell beurkunden lassen? Diese Frage bekommen wir oft gestellt", sagt Manuel Kahlisch, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen und ergänzt: "Dabei lässt der Gesetzgeber jedem die Wahl." Allerdings sei die Erstellung eines Testaments nicht ohne Tücken. "Das Erbrecht ist ein schwieriges Rechtsgebiet. Bei über 400 erbrechtlichen Bestimmungen verliert man schnell die Übersicht", so Kahlisch. Wer möchte, dass seine Verfügung eindeutig und juristisch korrekt formuliert ist, muss sich informieren, Zeit aufbringen und sollte das Testament prüfen lassen. Dieser Aufwand entfällt bei einem notariellen Testament. Als Erbrechtsexperte berät der Notar umfassend und sorgt für die richtige Gestaltung. "Und was oft nicht bekannt ist: Die Gebühr für die Beurkundung enthält die Beratungskosten, unabhängig von Schwierigkeit und Dauer der Beratung", klärt Kahlisch auf.

Ein handgeschriebenes Testament teurer als ein notarielles

Ein notarielles Testament ist zugleich eine lohnende Investition, denn es dient als Erbnachweis bei Banken, Behörden und Gerichten. Fehlt es, muss ein Erbschein beantragt werden. Dies kostet Zeit, aber vor allem Geld. Beim Erbschein muss nämlich sowohl die Beantragung als auch die Erteilung bezahlt werden. Im Vergleich zum notariellen Testament können die Kosten für ein handgeschriebenes Testament am Ende also doppelt so hoch sein.

Geschrieben und nicht mehr auffindbar?

Gerade bei handgeschriebenen Testamenten kommt es immer wieder vor, dass diese nicht oder erst nach Jahren wiedergefunden werden. Auch sind Angehörige nicht immer einverstanden mit dem Inhalt des Testaments, so dass das Nachlassgericht keinesfalls informiert sein muss. Das notarielle Testament hingegen wird unmittelbar nach Beurkundung in gerichtliche Verwahrung gegeben, damit der "letzte Wille" im Erbfall berücksichtigt werden kann. Im Erbfall ist für das Nachlassgericht jedoch nicht nur von Bedeutung, ob ein Testament vorliegt. Weitere Schriftstücke, die die Erbfolge beeinflussen können, müssen vorliegen, um die richtige Erbfolge ermitteln zu können. Welche das sind und woher das Nachlassgericht weiß, welche von Bedeutung sind? Dafür gibt es das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer.

Wichtige Urkunden im Zentralen Testamentsregister vereint


Ziel des Zentralen Testamentsregisters ist es, die Angaben zu allen für die Bestimmung des Erben wichtigen Urkunden an einem Ort zu vereinen. Bislang wurden diesbezügliche Angaben vor allem bei den Standesämtern auf Millionen von Karteikarten gesammelt. Eine Sammlung an verschiedenen Orten führt jedoch schnell zu Fehlern. Daher wurden in den letzten drei Jahren die Daten von mehr als 18 Millionen Karteikarten in das Zentrale Testamentsregister übertragen. Angaben zu neuen Urkunden werden direkt beim Testamentsregister gemeldet. Nach dem Tod benachrichtigt das Sterbestandesamt das Zentrale Testamentsregister und dieses wiederum das Nachlassgericht darüber, welche Urkunden von Bedeutung sein können und wo diese sich befinden. Der ?letzte Wille? wird somit rechtssicher und schnell erfüllt.



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