"Clevere Vorsorge - Kein Fall für's Internet" - Tag der offenen Tür in Sachsens Notariaten

Wer vorausschauend plant, kann sich und seine Familie gut absichern. Dabei sollte man auf vermeintlich einfache Muster aus dem Internet verzichten. Welche Nachteile das Ankreuzen in Formularen hat und wie Sie sich rechtlich besser absichern können, erfahren interessierte Bürgerinnen und Bürger beim traditionellen "Tag der offenen Tür", den Notarinnen und Notare in Sachsen in diesem Jahr am Mittwoch, den 10. April, von 15 Uhr bis 17.30 Uhr veranstalten.

Auch wenn sich im Nachhinein nicht jede Entscheidung als die Beste herausstellt, möchte doch jeder gern über sein Leben selbst entscheiden. Dies ist Ausdruck der persönlichen Freiheit und sollte in jeder Phase des Lebens gelten. Wissen Sie aber was passiert, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten Entscheidungen zu treffen? Wer entscheidet, wo man nach einem Unfall, bei Krankheit oder im Alter medizinisch behandelt oder gepflegt wird? Wer verwaltet das Vermögen, erledigt Bankgeschäfte und entscheidet so für einen, wie man es selbst tun würde? Die Antwort auf diese Fragen ist ganz einfach: Sie können Ihr Leben auch in solchen Fällen in der Hand behalten, wenn Sie Ihren eigenen Willen rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht deutlich machen und eine Vertrauensperson bevollmächtigen.

Vorsicht vor Formularen aus dem Internet

Doch Vorsicht vor vermeintlich einfachen Mustern aus dem Internet. Schnell findet man dort zahlreiche vorgefertigte Formulare. Häufig machen es diese Muster ganz leicht, eine Vollmacht aufzusetzen, da nur noch ein paar Kreuze gesetzt werden müssen. Hier droht dem Verwender schnell, etwas zu übersehen. Außerdem kann bei einer handschriftlichen Vollmacht keiner mit Sicherheit sagen, von wem die Unterschrift stammt und ob der Vollmachtgeber im Zeitpunkt der Unterschrift noch geschäftsfähig war. Wichtig ist bei alledem jedoch, dass die Vollmacht rechtssicher formuliert ist, da Sie diese im Fall der Fälle nicht nachbessern können. Natürlich gibt es vorgefertigte Vorsorgevollmachten, teilweise sogar einfach zum Ankreuzen. Allerdings haben Sie damit keinen individuellen Gestaltungsspielraum. Bestimmte Punkte sind ohne eine fachkundige Beratung für den rechtlichen Laien kaum verständlich. Außerdem werden privatschriftliche Vollmachten in einigen Fällen nicht anerkannt, zum Beispiel vom Grundbuchamt, vom Handelsregister oder auch von Banken. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Vollmacht so gilt und ausgeübt wird, wie Sie es möchten, ist eine notarielle Beurkundung der richtige Weg. Der Notar kann durch seiner Verwahrung der Originalurkunde zudem die Möglichkeit eröffnen, verloren oder zerstörte Vollmachtsdokumente wiederherzustellen.

Was regelt das Gesetz dazu?

Die gesetzliche Regelung ist eindeutig: Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen, erhält er einen gerichtlich bestellten Betreuer. Weder der Ehegatte, noch andere nahe Verwandte sind vom Gesetz dazu berufen, Sie zu vertreten. Mehr noch: Bei der Entscheidung über die Person des Betreuers soll das Gericht zwar auf die verwandtschaftlichen und persönlichen Beziehungen Rücksicht nehmen. Maßstab für die Entscheidung ist jedoch, dass es sich um eine Person handelt, die geeignet ist, sich in dem hierfür erforderlichen Umfang um die Angelegenheiten des Betreuten zu kümmern. Im Vordergrund steht für den Richter daher die Frage, ob der Betreuer in der Lage ist, "seinen Job zu machen". Zur Absicherung muss der Betreuer regelmäßig über seine Arbeit Bericht erstatten und bedarf zu zahlreichen Vorgängen die Zustimmung des Betreuungsgerichts. Und wussten Sie, dass die erfolgte Anordnung der Betreuung auch dann erhebliche Gerichtskosten auslöst, wenn Ihr Wunschkandidat zum Betreuer bestellt wird?

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine solche Betreuung verhindern. Denn das Gesetz schließt die Anordnung einer Betreuung grundsätzlich aus, wenn Sie jemanden bevollmächtigt haben, sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Dabei bestimmen allein Sie, was Ihre Vorsorgevollmacht beinhaltet. Sie können etwa nur zur Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten bevollmächtigen oder darüber hinaus zu Fragen der Pflege oder der Unterbringung. Grenzen bilden lediglich Dinge, die man nach dem Gesetz persönlich regeln muss, zum Beispiel das Verfassen oder Ändern eines Testaments oder Erbvertrages. In der Regel ist eine Vorsorgevollmacht sehr weitreichend und umfasst als Generalvollmacht alle Angelegenheiten des Vollmachtgebers, in denen eine Stellvertretung zulässig ist. Ein weiterer Vorteil der Vollmacht liegt darin, dass Sie eine Person benennen können, unabhängig davon, ob diese zur Familie gehört. Entscheidend ist allein, dass derjenige Ihr uneingeschränktes Vertrauen genießt. Sie können in der Vollmacht auch mehrere Personen benennen und bestimmen, ob jede Person alleine für Sie handeln darf oder ob gemeinschaftlich entschieden werden muss. Dabei zählt wiederum allein Ihr Wille. Als Vollmachtgeber bestimmen Sie auch, wie lange die Vollmacht gilt - wenn Sie es möchten, bis über den Tod hinaus. So kann Ihr Nachlass oftmals ohne die oft langwierige Erteilung eines Erbscheins abgewickelt werden und zudem lassen sich ggf. die Erbscheinkosten vermeiden. Die Vorsorgevollmacht ist somit Ihr "vorletzter Wille".

Welchen Zweck hat die Betreuungsverfügung?

Was ist jedoch, wenn nach dem Gesetz eine Betreuung  vorgeschrieben ist, oder wenn Sie bestimmte Personen von einer etwaigen Betreuung ausschließen wollen? Hierfür bietet die Betreuungsverfügung eine Lösung. Mit dieser können Sie dem Gericht Vorschläge hinsichtlich der Person des Betreuers machen oder sich bewusst gegen jemanden aussprechen. Nach dem Gesetz ist der Richter bei seiner Entscheidung für den Betreuer grundsätzlich an den Wunsch des Betreuten gebunden.

Wozu dient die Patientenverfügung?

Zu einem selbstbestimmten Leben gehört es auch, dass Sie Einfluss auf Situationen nehmen können, in denen Sie selbst entscheidungsunfähig sind, zum Beispiel bei einem Unfall. Mit einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.

Mit ihr können Sie dokumentieren, wie Sie behandelt werden möchten, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Nach dem Gesetz ist allein Ihr Wille für eine konkrete Lebens- und Behandlungssituation verbindlich, wenn dieser eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Dafür müssen Sie in der Patientenverfügung genau bezeichnen, ob Sie in eine indizierte ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung einwilligen oder diese ablehnen. Von der richtigen und genauen Formulierung hängt daher alles ab. Hier sollte man sich nicht auf Formulare aus dem Internet verlassen. Oftmals stammen diese von Interessenverbänden und sind daher nicht unbeeinflusst. Die Formulierung des Notars als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes wird dagegen stets Ihren Interessen gerecht. Er achtet darauf, dass sich die Patientenverfügung an der aktuellen Rechtslage ausrichtet. Doch die notarielle Patientenverfügung kann noch mehr leisten: Durch ihre Eigenschaft als öffentliche Urkunde erbringt sie den Beweis, dass die Erklärung auch tatsächlich von ihnen persönlich abgegeben wurde.

Vergessen Sie die Regelung des Nachlasses nicht!

Zu den Gedanken rund um die eigene Vorsorge gehört auch die Frage, ob ein Testament sinnvoll ist. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ausgangspunkt sollte stets die Frage sein, ob die gesetzliche Erbfolge für die persönliche Situation passt. Wenn dies nicht der Fall ist, weil so vielleicht das "falsche" Kind einen Anteil am Nachlass erhält oder Sie vielleicht unverheiratet zusammenleben und Ihren Partner/Ihre Partnerin nicht ohne Erbteil zurücklassen wollen, müssen Sie ein Testament errichten. Auch hier steht Ihnen der Notar als vertrauensvoller Berater zur Seite.

Auf zum "Tag der offenen Tür"!

Hinsichtlich der eigenen Vorsorge und Nachfolgeplanung sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Wertvolle Tipps rund um dieses Thema erhalten Sie am Mittwoch, dem 10. April, von 15 bis 17.30 Uhr. Dann laden die sächsischen Notarinnen und Notare zum "Tag der offenen Tür" unter dem Motto "Clevere Vorsorge -Kein Fall für's Internet" ein. Welche Notarinnen und Notare hieran teilnehmen, erfahren Sie auf der Homepage der Notarkammer Sachsen unter www.notarkammer-sachsen.de oder telefonisch unter 0351-807 270. Die sächsischen Notarinnen und Notare freuen sich auf Ihren Besuch!



- PDF-Dateisymbol Pressemitteilung zum Download als pdf-Datei -

Pressekontakt:
Notarkammer Sachsen, Königstr. 23, 01097 Dresden
Tel: 0351 807270, Fax: 0351 8072750
email:notarkammer@notarkammer-sachsen.de