Vorsicht vor falschen Rechnungen bei Firmengründung!

Nach Gründung einer GmbH beim Notar und Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister flattern mitunter merkwürdige Rechnungen ins Haus. Diese belaufen sich auf mehrere Hundert Euro und versprechen Einträge in verschiedene Verzeichnisse. Hierbei handelt es sich in vielen Fällen um eine verbreitete Masche dubioser Anbieter. Die Notarkammer mahnt zur Vorsicht.

Für die wirksame Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und anderer Kapitalgesellschaften ist die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister notwendig. Das Handelsregister wird beim örtlich zuständigen Amtsgericht geführt und informiert über die rechtlichen Verhältnisse des Unternehmens. Die Veröffentlichung der Handelsregistereintragung machen sich dubiose Anbieter zunutze, um unerfahrene Firmengründer um hohe Geldbeträge zu prellen.

Achtung! Nicht alle Rechnungen sind legitim!

Eine Firmengründung ist mit Kosten verbunden. Bezahlt werden müssen die Rechnung des Notars und die Gebührenrechnung des zuständigen Registergerichts für die Registereintragung. "Doch nicht jede Rechnung, die offiziell aussieht, ist auch echt", warnt Manuel Kahlisch, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen. Unseriöse Anbieter versenden Schreiben, die nur schwer als Fälschung zu erkennen sind und z.B. Aktenzeichen, Landeswappen und sogar einen vorausgefüllten  Überweisungsträger enthalten. "Tatsächlich handelt es sich jedoch bei den Schreiben nicht um die Gebührenrechnung des Registergerichts, sondern um ein privates Angebot zur Eintragung in ein kostenpflichtiges Firmenadressverzeichnis", klärt Kahlisch auf. Diese Firmenadressverzeichnisse haben meist kaum Nutzen, kosten jedoch Geld. Sinnvoll ist es daher, jede Rechnung genau unter die Lupe zu nehmen. Im Zweifel kann ein Anruf beim zuständigen Amtsgericht klären, ob eine Rechnung echt ist.

Es gibt zahlreiche unseriöse Maschen

Auch durch andere Methoden, etwa durch amtlich wirkende Schreiben mit der Aufforderung zur Prüfung der bei einer angeblichen "Registerstelle" vorliegenden Daten, werden Unternehmer zur Annahme von irreführenden Angeboten verleitet. "Lassen Sie sich nicht mit angeblich kurzen Fristsetzungen unter Druck setzen", rät die Notarkammer Sachsen. Vor einer schnellen Unterschrift oder einer Zusage am Telefon sollte stets genau geprüft werden, worum es sich bei dem Angebot handelt. Wichtig ist es auch, Mitarbeiter und Buchhaltung für diese Abzockversuche zu sensibilisieren. Wer ein falsches Schreiben vermutet, kann außer der konkreten Nachfrage beim Registergericht auch die örtliche Industrie- und Handelskammer kontaktieren. Hat man bereits gezahlt oder ein unseriöses Angebot unterschrieben, ist es hilfreich, sich rechtlichen Rat zur weiteren Vorgehensweise einzuholen.



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