[ Newsfeed abonnieren Newsfeed abonnieren ]    [ Seite druckenSeite drucken]

Newsticker:


Der Gesetzgeber hat die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder weitgehend vor der bislang bestehenden Gefahr geschützt, für Fehler mit dem Privatvermögen zu haften. Einzelheiten können Sie dem kurzen [ PDF-Dateisymbol Gesetz entnehmen ].


Patientenverfügung

PDF-Ansicht Beitrag drucken Beitrag an Freunde versenden

Der Bundestag hat am 18. Juni 2009 erstmals eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung getroffen. Diese Neuregelung erkennt die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen an. Sie können formfrei getroffen werden. Die Erfahrung in den Vorgesprächen mit meinen Mandanten zeigt , dass den meisten die Schwierigkeit einer solchen Regelung nicht bewusst wird. Fast jeder von uns empfindet es als Horror hilflos wochen- oder monatelang an Schläuchen zu liegen. Insoweit hat der Gesetzgeber sicher die Stimmung der meisten Menschen richtig erfasst und entsprechend gehandelt.

Kaum einer möchte jedoch darauf verzichten, umfangreich untersucht zu werden und intensiv in der Krise behandelt zu werden. Dies gilt umso mehr, weil diese Intensivbehandlung oft erstaunliche Erfolge hat. Nur wenn diese Erfolge sich nicht einstellen, soll die Behandlung abgebrochen werden. Damit werden sich auch in Zukunft schwierige Entscheidungen ergeben.

Außerdem sollte vermieden werden, dass z.B. aus Kostengründen vorschnell die Behandlung engestellt wird.

Da die Gesetzesfassung erst in letzter Minute entwickelt wurde, konnte ich noch nicht prüfen, ob es Umsetzungsschwierigkeiten geben wird.  Zudem wird erst der Praxistest zeigen, ob die Neuregelung große Auswirkung auf die Praxis hat oder nicht. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz für die Menschen letztlich hilfreich ist oder nicht.

Da Patientenverfügungen nur wirksam sind, wenn sie bei vollem Bewußtsein abgegeben werden, wird es wahrscheinlich auch in Zukunft sinnvoll sein, diese notariell zu beurkunden, obwohl dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Eine [ PDF-Dateisymbol Presseinformation der Bundesregierung finden sie hier ].


Reform des GmbH-Gesetzes

PDF-Ansicht Beitrag drucken Beitrag an Freunde versenden

Der Bundestag hat am 26. Juni 2008 das GmbH-Recht reformiert. Die Reform ist viel diskutiert worden und in Teilbereichen sehr umstritten. Wie in den letzten Jahren üblich, wurde trotz der langen Diskussionen die letzte Fassung erst in einer Sitzung des Rechtsausschuss am 24. Juni 2008 erstellt, die den Regierungsentwurf nochmals änderte. Das Gesetz ist am 1. November 2008 in Kraft getreten. In meinem Büro wurden bereits Gesellschaften auf der neuen gesetzlichen Grundlage gegründet. Für weitere Informationen:


GmbH & Co. KG

PDF-Ansicht Beitrag drucken Beitrag an Freunde versenden

Die GmbH & Co. KG ist eine beliebte Rechtsform, die jedoch immer schwieriger zu gestalten wird. In der Vergangenheit war es oft üblich, dass die Komplementär - GmbH ihr Stammkapital der Kommanditgesellschaft als Darlehen zur Verfügung stellte. Damit benötigte die GmbH & Co. KG letztlich nur sehr wenig mehr Eigenkapital als eine reine GmbH. Dies ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs unzulässig. Die GmbH dürfte ihr Stammkapital nicht einer Kommanditgesellschaft zur Verfügung stellen, die ihren Gesellschaftern gehört. Ansonsten liegt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eine unzulässige Rückzahlung des Stammkapitals vor.
[ PDF-Dateisymbol Weitere Informationen in der offiziellen Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs ]

Ab Oktober/November 2008 dürfte sich das Problem erübrigt oder entschärft haben, da dann die GmbH-Reform das Mindestkapital auf 10.000 Euro herabsetzt. Außerdem dürfte auch eine Unternehmergesellschaft als Komplementär genügen, die mit nur einem Euro Stammkapital auskommt.


Urteil des BGH zur Namensgebung im Ehevertrag

PDF-Ansicht Beitrag drucken Beitrag an Freunde versenden

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 6.2.2008 - XII ZR 185/05 bestätigt, dass ehevertragliche Vereinbarungen über den Ehenamen möglich sind. Man kann also ehevertraglich vereinbaren, dass der Ehepartner seinen durch Eheschließung gewonnenen neuen Familiennamen wieder ablegen muss, wenn die Ehe geschieden wird oder der Namensgebende Ehepartner vorverstirbt.

[ PDF-Dateisymbol Das ganze Urteil des Bundesgerichtshofs ]


1 | 2 | -3- | 4 | 5 | 6 | 7