„Vorsorgevollmacht und Testament – Nie zu früh, doch oft zu spät.“

Unfall, Krankheit oder Tod. Schicksalsschläge können jeden treffen, auch unverhofft. Gut, wenn dann alles geregelt ist. Aber haben Sie schon alles bedacht? Nur wer vorausschauend plant, spart im Notfall Zeit und Geld und beugt rechtlichen Streitigkeiten vor.

Vorsorgevollmacht

Wer durch Unfall oder Krankheit vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, Entscheidungen selbst zu treffen und keine Vertrauensperson bevollmächtigt hat, ihn zu vertreten, ist auf gerichtliche Hilfe angewiesen. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung können weder der Ehegatte noch die Kinder oder andere Angehörige ohne entsprechende Vollmacht für den Betroffenen handeln. Es herrscht also Stillstand. Die Handlungsfähigkeit kann dann nur durch die gerichtliche Bestellung eines Betreuers hergestellt werden. Auch wenn ein Angehöriger als Betreuer eingesetzt wird, nimmt das gerichtliche Verfahren Zeit in Anspruch und ist mit Kosten verbunden. Auf der sicheren Seite steht derjenige, der durch eine notarielle Vorsorgevollmacht Regelungen für den Notfall getroffen hat. Eine Vorsorgevollmacht, die sich sowohl auf vermögensrechtliche als auch auf persönliche Angelegenheiten erstrecken sollte, schafft die Voraussetzung dafür, dass ein enger Vertrauter im Fall der Fälle rasch und unkompliziert handeln kann. Vervollständigen lässt sich die Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung. Darin wird geregelt, wer gerichtlich bestellter Betreuer werden soll, wenn die Vorsorgevollmacht nicht greift oder ausreicht.

Die notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht bietet dabei viele Vorteile. Neben der Beratung sorgt der Notar für eine juristisch einwandfreie Formulierung. Anders als privatschriftlich errichtete Vollmachten, wird die notariell beurkundete Vollmacht uneingeschränkt anerkannt. Für manche Rechtsgeschäfte, etwa bei Grundstücken, ist eine öffentliche Urkunde sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Beurkundung prüft der Notar die Identität des Vollmachtgebers und dessen Geschäftsfähigkeit. Dies bringt zusätzliche Rechtssicherheit und vermeidet spätere Zweifel. Die Kosten einer Vollmacht beim Notar fallen im Übrigen nur einmal an, während bei einer Betreuung kontinuierlich Gebühren fällig werden, da das Gericht immer wieder Prüfungen vornimmt.

Patientenverfügung

Als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht dient die Patientenverfügung. Darin können Sie Ihre Vorstellungen eines würdevollen Lebensendes niederlegen. Insbesondere bestimmen Sie, wie viel medizinische Versorgung Sie zulassen wollen.

Erbfolge durch Testament

Mit der Regelung des Krankheitsfalls sollte sich eine Vorsorge aber nicht begnügen. Genauso wichtig ist es, die Situation nach dem Tod zu bedenken. Zu Lebzeiten setzen wir fast alles daran, unser Vermögen klug zu vermehren. Um die eigene Steuerung der Verteilung dieses Nachlasses kümmert sich aber nur jeder Vierte.

Bei der handschriftlichen Errichtung eines Testaments werden in der Praxis viele Fehler gemacht. Das ist kein Wunder, immerhin ist das Erbrecht ein sehr anspruchsvolle Rechtsmaterie. Zudem gilt es, die vom Gesetzgeber festgelegten Begrifflichkeiten richtig zu verwenden. Worte wie Vollerbe, Vorerbe, Nacherbe, Ersatzerbe oder Vermächtnisnehmer sind schnell verwechselt. Ein falsch verstandener juristischer Fachbegriff kann den Sinn des gesamten Testaments auf den Kopf stellen und für Streit im Erbfall sorgen.

Ein großes Problem bei der Gestaltung machen aber auch Pflichtteilsansprüche. Zwar kann jeder seinen Erben frei bestimmen. Den nächsten Verwandten und dem Ehegatten hat er Gesetzgeber aber einen Mindestanspruch am Nachlass eingeräumt. Diesen Rechten zu begegnen ist nicht leicht. Schnell werden Ergänzung- oder Aufstockungsansprüche übersehen. Oder hätten Sie gewusst, dass auch ein als Erbe eingesetztes Kind Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil haben kann? Hier hilft der Notar durch für eine fachkundige Beratung und eine exakte Formulierung. Und warum ein notarielles Testament im Vergleich zum handschriftlichen Testament preisgünstiger ist, verrät Ihnen Ihre Notarin bzw. Ihr Notar.

Oder doch Verschenken ?

Die Regelung des Nachlasses muss jedoch nicht dem Erbfall überlassen werden. Der Übergang des Vermögens auf die nächste Generation lässt sich bereits zu Lebzeiten durch Schenkungen steuern.

Für die Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten kann es gute Gründe geben. In vielen Fällen geht es schlicht um die einvernehmliche Regelung der Vermögensnachfolge innerhalb der Familie, in anderen Fällen um die Renovierung eines Hauses oder aber auch den maximalen Ausschluss unliebsamer Angehöriger vom Vermögen. Manchmal spielen zudem steuerliche Erwägungen eine Rolle. Die Entscheidung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und muss insbesondere bezüglich des Familienheims wohl überlegt sein.

In jedem Fall ist an eine Absicherung des Übergebers zu denken. Dieser wird häufig bis zu seinem Tode im Haus wohnen bleiben wollen oder ist vielleicht auf Mieteinnahmen des übergebenen Hauses angewiesen. Ob nun aber ein Wohnrecht, ein Nießbrauch oder eine andere Gegenleistung sinnvoll sind, lässt sich meist erst nach Analyse der konkreten Situation sagen. Die notarielle Beratung erfasst dabei alle Aspekte zwischen Erb-, Familienund Immobilienrecht.

Auf zum „Tag der offenen Tür“!

Sie sehen, hinsichtlich der eigenen Vorsorge und Nachfolgeplanung sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Wertvolle Tipps rund um dieses Thema erhalten Sie am Mittwoch, dem 22. März 2017, von 15 bis 18 Uhr bei Ihrem Notar. Dann laden die sächsischen Notarinnen und Notare zum „Tag der offenen Tür“ unter dem Motto „Vorsorgevollmacht und Testament – Nie zu früh, doch oft zu spät.“ ein. Welche Notarinnen und Notare hieran teilnehmen, erfahren Sie auf der Homepage der Notarkammer Sachsen unter www.notarkammersachsen.de oder unter Telefon 0351/807270. Die sächsischen Notarinnen und Notare
freuen sich auf Ihren Besuch!

Notarkammer Sachsen



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